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Das Problem des Mannes mit der Grundschule (.pdf)

von Judith Barnickel

Aus: DDS März 2010

 

 

Aufdecken - statt schweigen und vertuschen

 Zum Umgang mit sexueller Gewalt in Institutionen

 Die aktuelle Situation:

 Die Aufdeckung und Sichtbarmachung von verschiedenen Formen der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kirchen und Schulen, hat in den vergangenen Monaten für Betroffenheit und Bestürzung gesorgt.

Derzeit werden immer mehr Orte, in denen sexuelle Übergriffe stattgefunden haben, in der Öffentlichkeit bekannt.

Wurde noch vor einigen Jahrzehnten allgemein vom „unbekannten bösen Fremden“ gewarnt, korrigierte

die Aufklärungsarbeit von Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch wie Zartbitter und Wildwasser    dahingehend, dass sich Täter überwiegend im Nahbereich des Kindes, vor allem im familiären Umkreis aufhalten.

Durch die aktuellen Ereignisse erfährt dieser Nahbereich nun eine gesellschaftliche Erweiterung: Kirchen, Schulen, Sportvereine, Freizeit- und weitere Bildungseinrichtungen – alles öffentliche Orte, in denen Erwachsene für das leibliche und seelische Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen Verantwortung tragen.

Neu ist auch die Aufdeckung und Auseinandersetzung von sexuellen Übergriffen an Jungen, wobei der Begriff „ Pädophilie“ verwendet wird. Dies verharmlost die sexuelle Gewalt eines Täters als Zuneigungsausdruck eines „Kinderfreundes“.

 

Erinnerungen an einige Auffälligkeiten im Laufe meiner Dienstzeit

 

Aufgrund der aktuellen Diskussion erinnerte ich mich wieder an Ereignisse aus meinem schulischen Nahbereich.

 

  1. Während meiner Referendarzeit in einer Grundschule vor ca. 25 Jahren hatte ich es mit einem Betreuungslehrer zu tun, der Jungen v. a. in der 3./ 4. Klasse zu nahe kam. Zum Beispiel baute er in den Schwimmunterricht Übungen ein, bei denen er die Kinder längere Zeit umarmen konnte. Dabei stellte ich bei ihm einen seltsamen Gesichtsausdruck fest. Ich hatte ein komisches Bauchgefühl, wusste nicht wohin mit meiner Beobachtung, war mir nur sicher, dass dies nicht in Ordnung war.

10 Jahre später wurde er von mehreren Eltern angezeigt, deren Jungen sich ihnen anvertraut hatten. Es folgten schulrechtliche und rechtliche Konsequenzen.

 

  1. Ein Hauptschullehrer einer mir bekannten Schule kümmerte sich v.a. privat rührend um eine Schülerin. Er war verliebt und wollte sie später heiraten. Elternhaus und das gesamte Kollegium sahen zunächst wohlwollend zu. Der Missbrauch und die raffinierte Vorgehensweise wurden aufgedeckt. Der Schock an der Schule, im Ort und in der Region war riesig. Es folgten schulrechtliche und rechtliche Konsequenzen. Die Schule suchte sich zur Aufarbeitung und zukünftigen Prävention außerschulische Hilfe.

     

  1. Eine Hauptschullehrerin hatte mit einem Schüler ihrer Abschlussklasse eine sexuelle Beziehung. Die Lehrerin benutzte den Jugendlichen für ihre sexuellen Bedürfnisse und festigte damit ein Macht-, Missbrauchs- und Abhängigkeitsverhältnis. Das private und schulische Umfeld wusste Bescheid und sah weg. Ihren Beförderungen stand und steht bis heute nichts im Wege.

 

  1. Ein Pädagoge engagierte sich vor einigen Jahren in der emanzipatorischen  

            Jungensozialisation, war Referent und Autor und saß sowohl in verantwortungstragenden

            Positionen, als auch in einschlägigen Organisationen, welche die freie Liebe zwischen   

            Erwachsenen und Kindern befürwortet. Erst nach mehreren Monaten der konsequenten 

            Hinweise, der  Aufdeckung und Sichtbarmachung reagierte das pädagogische und befreundete 

            Umfeld unterschiedlich.

 

 Das sind nur kleine, bekannte Ausschnitte eines großen Tabubereiches und nur die Spitze eines riesigen  

 Eisberges.

 Denn die Dunkelziffer sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird auf 60- 90% geschätzt

 und gilt – nach o.g. Aufdeckung - auch für Schulen und andere Institutionen.

 

 Deshalb ist eine institutionell abgesicherte Prävention und eine damit einhergehende Aufdeckung und

 Hilfestellung erforderlich.

 

 Die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen dafür sind bereits vorhanden:

 

Ø      Körperstrafen sind seit 1973 verboten

Ø      1998 wurden „körperliche und seelische Misshandlungen“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

für unzulässig erklärt

Ø      Seit 2000 haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung ( § 1631 BGB )

Ø      1992 ratifizierte Deutschland die UN- Kinderrechtskonvention mit der Verpflichtung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor allen Formen der sexuellen Ausbeutung und der sexuellen Gewalt.

Ø      Schulen sind nach § 8a SGB VIII dem Kindeswohl verpflichtet.

Deswegen dürfen sie nicht erst bei strafrechtlich relevanter Gewalt tätig werden. Sie müssen bereits handeln, wenn Erwachsene grenzverletzend gegen einen fachlichen Umgang mit Nähe und Distanz verstoßen oder trotz Gefährdung des Kindeswohls nicht tätig werden. Dies gilt auch bei psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt zwischen Kindern und Jugendlichen.

 

Warum ist die Dunkelziffer dennoch so hoch ?

 

  1. Die Vorgehensweise der Täter ist systematisch und folgt einer wohlüberlegten Strategie der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Absicherung.

a)      Zuerst das Vertrauen des Kindes erschleichen

b)      Als Freund und Gönner Liebe und Schutz vorgaukeln

c)      Zerstören von Bündnissen und Isolation des Kindes

d)      Aufbau einer nichtsexuellen Beziehung

e)      Verwicklung in sexuelle Aktivitäten

f)        Rückzug des Kindes mit Verstrickung in Schuldgefühle

g)      Schaffung von Abhängigkeiten bis hin zur Anwendung von Zwang und Gewalt

 

  1. Der Täter sichert sich das soziale Umfeld als „Meister der Manipulation“ indem er z.B.

a)      Die sexuellen Gewalttaten tarnt, abschirmt oder verschleiert

b)      Sich unauffällig und zurückhaltend gibt

c)      Oft sehr engagiert und einsatzbereit ist

d)      Einnehmendes Verhalten zeigt und Charme einsetzt

e)      Allgemein locker mit Grenzüberschreitungen umgeht

f)        An nachsichtige, unbedingte Toleranz appelliert  

g)      Sich aufdeckenden Gesprächen und Diskussionen verweigert           usw.

 

3.      Schule und andere Institutionen sehen sich oft als geschlossene Systeme, die sich von der Außenwelt abschirmen.

So gelten häufig:

Ø      Nur keinen Staub aufwirbeln !

Ø      Wir sind doch eine Familie !

Ø      Bei uns doch nicht !

Ø      Alle tragen den Geist des Hauses mit !

Ø      Der werfe den ersten Stein !

Ø      Nur keine negative Öffentlichkeit und Presse !

Ø      Uninformiertheit

Ø      Angst vor Konflikt, Streit, Bruch und Konsequenzen     usw.

 

  1. Auch Hindernisse von Einzelpersonen im sozialen Umfeld machen eine Aufdeckung schwierig

 

a)      Je näher die Beziehung zu einem Täter, um so schwieriger ist es, sexuelle Gewalt wahrzunehmen und aufzudecken, geschweige denn, zur Anzeige zu bringen

b)      Stützung und Entlastung des Täters durch unangemessene Toleranz, unangebrachtes Mitleid und falsche Loyalität

c)      Ratlosigkeit, Starre, Schock, Leugnung und Sprachlosigkeit bei Aufdeckung einer sexuellen Gewalttat

d)      Angst vor der Forderung nach radikalen Schritten

e)      Ängste, sich mit der Möglichkeit der sexuellen Gewalt zu konfrontieren und diese konkret an- oder auszusprechen

f)        Mangel an Reflexion und fachlicher Qualifikation

    

      Dennoch gibt es nach polizeilichen Untersuchungen zur Gewaltprävention und nach Empfehlung

      von Fachstellen

       Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Aufdeckung und zum Schutz von sexueller Gewalt.

 

  1. Für das Individuum wäre dies:

         

Ø      Auseinandersetzung mit der eigenen Sozialisation im Umgang mit dem Thema „Sexuelle Gewalt“ und Reflexion der Verhaltensweisen

Ø      Aneignung von Wissen und fachlichen Kompetenzen

Ø      Frühzeitiges Wahrnehmen

Ø      Klares Handeln

Ø      Eindeutige Grenzziehung

Ø      Zivilcourage lernen und zeigen

 

  1. In den Institutionen einzuführende Maßnahmen :

 

Ø      Angemessene Unterstützung für die von Gewalt Betroffenen

Ø      Rückhaltlose Aufklärung bei Vermutung, Verdacht und Aufdeckung mit allen Konsequenzen

Ø      Klare Regeln in der Schulordnung, die allen Kindern und Erwachsenen ausgehändigt werden

Ø      Ein internes und externes Beschwerdemanagement mit Ansprechpersonen

Ø      Präventionsangebote für Mädchen, Jungen, Eltern und Beschäftigte

Ø      Fortbildungen und Informationsveranstaltungen zum Thema

Ø      Klare Vorschriften für einen respektvollen Umgang mit Nähe und Distanz

Ø      Klare Verfahrensregeln in Fällen sexueller Grenzverletzungen

Ø      Besprechung der Problematik bei der Beschäftigung neuer Mitarbeiter/innen

       

Ausblick

  

Schule kann und soll von den Kindern und Jugendlichen nicht nur erwarten, Nein zu sagen, oder ihnen zeigen, wie sie sich wehren können. Der Ansatz, Kindern Grenzen setzen zu lernen ist nur ein Teil der Prävention gegen sexuelle Gewalt.

Die Verantwortung für ihren Schutz müssen die Erwachsenen übernehmen, die einzelnen Personen mit Parteilichkeit für die Schutzbefohlenen und die Institutionen mit der Schaffung von aufdeckenden und präventiven Strukturen.

 

 

Verwendete Quellen:

1.      Die Zeit  Nr. 12 v. 18.3.2010  S.71/ 72

2.      Newsletter „Frauen in der GEW“  1/10 Mai 2010  S.1-3

3.      Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes der GEW v. 14.4.2010

4.      A. Heiliger Täterstrategien und Prävention   München 2000

5.      J. Barnickel  Es reicht! in Bildung neu bilden Kleine Verlag 2007 S.322-335

6.      J. Fegert / M.Wolff  Sexueller Missbrauch durch Professionelle in Institutionen

Juventa Verlag   2006                             

7.      M.F. Hirigoyen  Die Masken der Niedertracht  DTV München 2009

8.      Infomaterial der Beratungsstellen Zartbitter Köln und Wildwasser Nürnberg

 

 

Judith Barnickel

Lehrerin

Referentin und Trainerin für Gewaltprävention

 

Nürnberg  5/2010

 

 

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Zuletzt geändert: 22.12.2011